Verpflegungsmehraufwand 2026 (14 € / 28 €), Dreimonatsfrist und 20 € Übernachtungspauschale: die Regeln für Monteure im Inland.

Monteure auf Auswärtstätigkeit haben Anspruch auf steuerliche Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung. Für Arbeitgeber heißt das: Bestimmte Beträge dürfen steuerfrei erstattet werden. Hier die wichtigsten Regeln für Einsätze im Inland, Stand 2026.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.
Die Sätze gelten 2026 unverändert. Der Arbeitgeber kann sie steuerfrei erstatten. Werden Mahlzeiten gestellt, wird gekürzt: für ein Frühstück um 5,60 €, für ein Mittag- oder Abendessen um je 11,20 €.
Die Verpflegungspauschalen gibt es nur für die ersten drei Monate einer Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte. Wird die Arbeit dort für mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt die Frist neu. Bei langen Projekten lohnt es sich deshalb, die Einsatzplanung mit der Lohnabrechnung abzustimmen.
Für Übernachtungen im Inland gibt es zwei Wege:
Für Arbeitnehmer selbst gibt es keine Übernachtungspauschale als Werbungskosten. Absetzbar sind nur tatsächlich entstandene und nicht erstattete Kosten.
Bucht das Unternehmen die Unterkunft direkt und bekommt eine Rechnung auf seinen Namen, ist die Abrechnung am einfachsten: keine Einzelbelege, keine Vorauszahlung durch die Monteure. Bei Work&Stay geht die Rechnung für das ganze Team an das Unternehmen, zum Festpreis pro Person und Nacht. Übernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
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